ERSTGESPRÄCH
Nach Ihrer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail kommen Sie zu einem Kennenlerngespräch oder Erstgespräch. Das kostenfreie, halbstündige Kennenlerngespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, denn eine gute und tragfähige Beziehung zwischen Klient/-in und Therapeutin ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit. Ich informiere Sie über Ablauf und Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit.
Im Erstgespräch wird Ihre aktuelle Situation, die vorhandene Symptomatik und den Behandlungsauftrag besprochen und dauert, wie eine Therapieeinheit, 50 Minuten lang.
Oft ist eine Sitzung pro Woche für den therapeutischen Fortschritt ausreichend, manchmal ist es besser, mehrere Termine pro Woche zu vereinbaren. Dies klären wir gemeinsam in unserem ersten persönlichen Gespräch.
KOSTEN
Ein Kostenzuschuss der Krankenkassa (28,– Euro pro Einheit für GKK, SVA bzw. 40,– Euro BVA) kann beantragt werden, Psychotherapie auf Krankenschein (vollfinanzierte Psychotherapie) biete ich nicht an.
ABSAGEREGELUNG
Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage erst am Tag des Termins so ist das Honorar für die ausgefallene Einheit zu bezahlen.
In jedem Fall bitte ich Sie aber, mir so bald als möglich Bescheid zu geben, wenn ein vereinbarter Termin nicht stattfinden kann.
VERSCHWIEGENHEIT
Psychotherapie ist immer vertraulich und unterliegt der gesetzlichen psychotherapeutischen Verschwiegenheit. Diese psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht ist eine Grundvoraussetzung der vertraulichen therapeutischen Beziehung und des geschützten Gesprächsraumes und ist daher strenger als die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
Weder Informationen über persönliche Daten, Inhalt der Gespräche noch der Besuch der Psychotherapie selbst, dürfen von der Therapeutin bzw. dem Therapeuten weitergegeben werden.